Covid-19 Hygieneverordnung
Mensel´s Mühle
#Gemeinsamdadurch
Leider müssen wir auch im Jahr 2021 noch auf viele Dinge zur Bekämpfung der Pandemie hinweisen.
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Hier bekommen Sie alle Informationen, die Sie vor der Reservierung und beim Betreten der Mensel´s Mühle beachten sollten um uns und Ihnen bis zum platzieren am Tisch den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.
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Vieles hat nichts mit Gastlichkeit zu tun, und nur gemeinsam kommen wir da durch.
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Das Team der
Mensel´s Mühle - Gasthof Neue Mühle
Kleines regelwerk für
den Besuch in der Gastronomie
Eine schriftliche Erfassung der Gästekontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mailadresse, Zeitpunkt des Aufenthalts) ist notwendig, wobei die Erfassung „tisch-genau“ erfolgen muss, d.h., es muss nachvollziehbar sein, welcher Gast wann an welchem Tisch gesessen hat.
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1,5 m Abstand zwischen unterschiedlichen Kontaktgruppen bzw. Tischen,
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ein Hausstand mit unendliche vielen Personen an einem Tisch zzgl. Immunisierte, oder
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ein Hausstand mit einer weiteren Person an einem Tisch zzgl. Immunisierte oder
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zwei Hausstände ohne Personenbegrenzung an einem Tisch zzgl. Immunisierte, oder
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keine Begrenzung von Personen oder Hausständen, wenn ausschließlich immunisierte Personen am Tisch sitzen.
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Immunisierte Personen werden nicht mitgezählt. Diese sitzen quasi als „Geister“ unsichtbar am Tisch und werden weder bei der höchstzulässigen Personenzahl noch bei den Hausständen mitgezählt.
Toilettennutzung in Innenräumen für Gäste der Außengastronomie ist unter Einhaltung der allgemeinen AHA-Regeln möglich.
Ansonsten gelten faktisch weiterhin die altbekannten Regeln, wie z. B. Maske für alle, die nicht den Mindestabstand einhalten können (also alle, die in Bewegung sind), Desinfektions-mittel müssen im Eingangsbereich bereitgestellt werden, Reinigung von Tischen und Speisekarten nach jedem Gästewechsel, usw.
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Außengastronomie
Die einfache Kontaktdatenrückverfolgbarkeit bleibt weiter vorgeschrieben.
Es dürfen Personen aus 3 Hausständen ohne Personenbegrenzung zusammensitzen/ -stehen, wobei auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen.
Unabhängig von der Anzahl der Hausstände dürfen bis zu 10 Personen zusammenkommen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen.
Für sitzende Gäste besteht keine Pflicht zum Tragen einer Maske.
Innengastronomie
Innengastronomie ist für Personen mit Negativtestnachweis möglich, wobei den Gästen ein Sitzplatz und an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden und die einfache Rückverfolgbarkeit (Kontaktdatenrückverfolgungsliste) sichergestellt sein muss. Es gilt ein Abstand von 1,50 m zwischen den Personen, die nicht einer Kontaktgruppe angehören. Hinsichtlich der Anzahl von Personen, die an einem Tisch sitzen dürfen, gelten die Regeln für die Außengastronomie.
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Trotz dieser, auf dem ersten Blick & beim Lesen,
schwieriger Regeln, heißen Wir Sie gerne und endlich wieder Willkommen
in der Mensel´s Mühle!
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